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06.07.2021 · Aus der Praxis

Annahme von E-Rechnungen Pflicht für alle öffentlichen Auftraggeber

Ab sofort sind alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. „Mit der entsprechenden Verordnung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung“, so die IT-Beauftragte der Landesregierung MV, Staatssekretärin Ina-Maria Ulbrich und erläutert: „Elektronische Rechnungen können künftig über eine Zentrale Rechnungseingangsplattform eingereicht werden. Erforderlich ist lediglich die elektronische Adresse des öffentlichen Auftraggebers, die bei der Auftragserteilung bekanntgegeben wird.“

Der Zugang zur elektronischen Rechnung erfolgt über die OZG-RE-Plattform. Die Plattform wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Bundesdruckerei GmbH in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung betrieben. Auftragnehmer können sich hier einfach registrieren und dann ihre Rechnungen einreichen. Landesbehörden müssen künftig diese Plattform nutzen. Kommunen und weiteren öffentlichen Auftraggebern wird deren Nutzung freigestellt. Etwa ein Drittel der Kommunen des Landes machen von der Möglichkeit bereits Gebrauch.

Rechnungssteller sind durch die Verordnung erst ab dem 1. April 2023 verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu erstellen. Gleichwohl konnten bereits 900 Eingangsrechnungen an die Landesbehörden verzeichnet werden.

Weitere Informationen für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen sind auf dem Serviceportal der Landesregierung unter „Elektronische Rechnung – Entgegennahme durch öffentliche Auftraggeber, Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ zu finden. Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen finden Sie hier.