Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in MV

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Durchdringung von Unternehmen, Behörden und Privathaushalten mit IuK-Technik sowie der rasanten Verbreitung der Internettechnologie sollte für die Beteiligten an gerichtlichen bzw. strafrechtlichen Verfahren bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit geschaffen werden, Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze elektronisch einzureichen.

Der Bundesgesetzgeber hat daher mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 und dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 verbindliche Vorgaben für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte gemacht. Bis zum 1. Januar 2018 musste der elektronische Zugang zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften umgesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Einreichung von Dokumenten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften durch die professionellen Einreicher (z. B. Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Notarinnen und Notare) verpflichtend.