Einführung von Videokonferenzanlagen in der Justiz

Im Geschäftsbereich des Justizministeriums sind im Frühjahr 2020 die ersten Videokonferenzanlagen für die Landgerichte und drei Justizvollzugsanstalten angeschafft worden. Dadurch konnten trotz der pandemiebedingten Einschränkungen insbesondere die Strafvollstreckungskammern an den vier Landgerichten des Landes weiterhin Anhörungen von Strafgefangenen ohne Gefährdung der Gesundheit der Beteiligten durchführen. Außerdem können die Videokonferenzanlagen insbesondere für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung (§ 128a ZPO) genutzt werden. Der aufgrund der Pandemie ebenfalls sprunghaft gestiegene Bedarf Verwaltungsbesprechungen per Videokonferenz durchzuführen, kann mit den Anlagen ebenfalls gedeckt werden. Darüber hinaus sind Ende 2020 bzw. Anfang 2021 weitere 29 Videokonferenzanlagen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und den vier Landesämtern für ambulante Straffälligenarbeit in Betrieb genommen worden.

Spätestens Mitte 2021 werden alle Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Landesämter für ambulante Straffälligenarbeit und drei Justizvollzugsanstalten über einen Zugang zu einer Videokonferenzanlage verfügen.