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26.11.2025 ·

Vorschlag zu Vereinfachung der Digitalgesetzgebung

Zur Vereinfachung von Regeln für KI schlägt die Kommission vor, den Beginn der Anwendung der Vorschriften für Hoch- und Hochrisiko-KI-Systeme mit der Verfügbarkeit von Unterstützungsinstrumenten, einschließlich der erforderlichen Standards, zu verknüpfen. Der Zeitplan für die Anwendung von Hochrisikoregeln wird auf maximal 16 Monate angepasst. Die Anwendung der Vorschriften beginnt, sobald die Kommission die erforderlichen Standards und Unterstützungsmaßnahmen bestätigt hat. Die Kommission schlägt außerdem gezielte Änderungen des KI-Gesetzes vor, um insbesondere Dokumentationspflichten für kleinere Unternehmen abzubauen, Compliance-Maßnahmen auszuweiten und die Befugnisse des KI-Büros auszudehnen und so für einheitliche Governance zu sorgen.

Der Omnibus soll auch einen Single-Entry-Punkt einführen, mit dem Unternehmen alle Verpflichtungen zur Meldung von Cybersicherheitsvorfällen erfüllen können. Die Regeln für Cookies sollen angepasste werden, so dass die Cookie-Präferenzen mit einem einzigen Klick und durch zentrale Einstellungen in Browsern und Betriebssystemen bestimmt werden können. Gezielte Änderungen der Datenschutzgrundverordnung sollen bestimmte Vorschriften harmonisieren, präzisieren und vereinfachen. Das digitale Paket zielt darauf ab, den Zugang zu Daten als Schlüsselfaktor für Innovation zu verbessern

Die neue Strategie für die Datenunion Strategie der Europäischen Datenunion   enthält zusätzliche Maßnahmen zur Erschließung hochwertigerer Daten für KI, zum Beispiel über Data Labs. Ein Helpdesk soll bei der Umsetzung des Data Acts unterstützen.

Die vorgeschlagenen Business Wallets soll europäischen Unternehmen ein digitales Instrument bieten, das es ihnen ermöglichen soll, Vorgänge zu digitalisieren. Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Dokumente digital zu signieren, mit Zeitstempeln und -siegeln zu versehen, sie sicher zu erstellen, speichern und auszutauschen und auf sicherem Weg mit anderen Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen in ihrem eigenen und den übrigen 26 Mitgliedstaaten zu kommunizieren.

Die Vorschläge sind ein erster Schritt der Kommission zur Vereinfachung und Wirksamkeit des digitalen Regelwerks der EU. Die Kommission hat zudem auch den zweiten Schritt der Vereinfachungsagenda eingeleitet, und zwar mit einer breit angelegten Konsultation zum digitalen Fitness-Check, die bis zum 11. März 2026 läuft.

Die Legislativvorschläge für den digitalen Omnibus müssen im weiteren Verfahren vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden.

 

Mehr Informationen: Pressemitteilung der EU-Kommission

Pressemitteilung

 

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Urheber ist die Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union.