Grundsätzliches zum Thema Homeoffice

Prinzipiell besteht in Deutschland kein rechtlicher Anspruch auf Homeoffice. In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie gewähren aber viele Firmen ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Verpflichtend ist dieses Angebot jedoch nicht. Beide Parteien – Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen – müssen das Homeoffice akzeptieren. Unabhängig davon ist aber die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne, bei der der Arbeitsplatz nicht aufgesucht werden darf.

Regelungen zum Homeoffice 

Telearbeitsplatz nennt die deutsche Rechtsprechung das Homeoffice (§ 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)). Das ist, ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Arbeitnehmers, bei dem eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart und die gesamte Dauer der Einrichtung festgelegt ist. Der Telearbeitsplatz unterliegt konkreten Regeln, die Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen betreffen.

Hinweis für Arbeitgeber*innen: Die Möglichkeit der Telearbeit können Sie arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung (auch mündlich) festgelegen.

Verantwortlichkeiten 

Generell gilt, dass Arbeitgeber*innen für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich sind. Darunter fallen alle Mittel, die die Arbeitnehmer*innen zur Durchführung ihrer Arbeit benötigen. Konkret meint dies: PC, Notebook oder Smartphone, sofern Mitarbeiter*innen beruflich darauf angewiesen sind.

Hinweis für Arbeitgeber*innen & Arbeitnehmer*innen: Da Corona schnellen Handlungsbedarf erfordert, können pragmatische Lösungen helfen. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, dass Sie die technischen Geräte (wie Tastatur, Monitore, etc.) entleihen und darüber Inventarlisten führen.

IT-Sicherheit

Auch im Homeoffice sind Arbeitgeber*innen dafür verantwortlich, welche Daten über Ihren Schreibtisch gehen. Vor allem sensible Daten gilt es zu schützen. Dafür sollte der Austausch von Informationen über ein virtuelles privates Netzwerk erfolgen, welches von der IT-Abteilung eingerichtet wird. Das können zum Beispiel sichere Clouds sein.
 
Wichtig für Arbeitgeber*innen & Arbeitnehmer*innen: Stellen Sie sicher, dass die IT-Sicherheit gewährleistet ist, und dass alle Mitarbeitenden von zu Hause aus auf die Daten zugreifen können. Sollten Sie als Arbeitnehmer*in nicht sicher sein, ob Sie auf die für Ihre Arbeit wichtigen Daten zugreifen können, fragen Sie die Verantwortlichen.

Arbeitszeit

Im Homeoffice gilt wie im Büro das Arbeitszeitgesetz. Arbeitnehmer*innen dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten und müssen bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause einlegen. Die Arbeitszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen bis auf zehn Stunden ausgeweitet werden (Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Arbeitszeitgesetz). Außerdem müssen die Arbeitszeiten dokumentiert werden. Wie, kann individuell festgelegt werden.

Hinweis für Arbeitgeber*innen & Arbeitnehmer*innen: Es empfiehlt sich, in beiderseitigem Interesse, genaue Absprachen zu treffen. Vereinbaren Sie beispielsweise Kernarbeitszeiten, in denen Sie erreichbar sind. Das erleichtert die Kommunikation. Wenn Sie als Elternteil jetzt ebenfalls zu veränderten Arbeitszeiten am Rechner sitzen, besprechen Sie auch das mit ihrem Arbeitgeber/ihrer Arbeitgeberin.