Wir entwickeln digitale Baugenehmigungen für ganz Deutschland

Mecklenburg-Vorpommern als Federführer im Themenfeld Bauen und Wohnen

Mecklenburg-Vorpommern hat bei der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes eine wichtige Rolle übernommen: Mit dem Themenfeld Bauen und Wohnen hat sich das Bundesland ja einer vergleichsweise großen Herausforderung gestellt. Daran arbeiten die Fachleute – auch gemeinsam mit anderen Bundesländern – mit Feuereifer. Ziel ist es, den digitalen Bauantrag sowie weitere Leistungen aus dem Themenfeld im Prinzip „Einer für Alle“ in möglichst vielen Bundesländern zu entwickeln und in möglichst vielen Bundesländern zu realisieren. 

Weitere Informationen finden Sie hier: OZG-Umsetzung – Onlinezugangsgesetz - Bauen & Wohnen

Was wurde im Themenfeld schon umgesetzt? 

Im Januar 2021 ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, das mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt wurde, online gegangen. Seither kann es von anderen Kommunen und anderen Bundesländern nachgenutzt werden. Mit Erfolg, wie das Interesse an der Nachnutzung zeigt. 

Den digitalen Bauantrag beim Landkreis Nordwestmecklenburg finden Sie hier.

Was ist der Vorgangsraum? 

Besonders hervorzuheben ist der so genannte Vorgangsraum, der im Zuge des digitalen Bauantrags entwickelt wurde. Antragsdaten werden im Vorgangsraum an einer zentralen Stelle vorgehalten, die verschiedenen Behörden und auch die Antragsteller greifen darauf digital zu. Hier können dann alle zusammenarbeiten, ohne dass die Daten und Dokumente ständig auf die Reise gehen müssen. Das ist ein Ansatz, der auch über den Bauantrag hinaus Schule machen könnte. 

Der digitale Bauantrag wurde sogar schon ausgezeichnet: Im Rahmen des 18. E-Government-Wettbewerbs beim 7. Zukunftskongress Staat & Verwaltung wurde er Ende Mai 2019 in Berlin in der Kategorie „Umsetzung des OZG“ prämiert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie geht es weiter im Themenfeld?

Schritt für Schritt werden alle Leistungen im Themenfeld „Bauen und Wohnen“ digitalisiert. Dazu zählen etwa das Genehmigungsfreistellungsverfahren, das „normale“ Baugenehmigungsverfahren, die Abbruchanzeige, die Baubeginnsanzeige und die Anzeige der Nutzungsaufnahme. Eine Verknüpfung mit anderen Leistungen aus dem Themenfeld Bauen und Wohnen wird ebenfalls berücksichtigt; z. B. die Baumfällgenehmigung im Zuge einer Baumaßnahme, die denkmalrechtliche Genehmigung oder die Bauvorhabenvorankündigung. Die Leistungen werden dann den Verwaltungen in Deutschland zur Nachnutzung angeboten.